Antrag zum CDA Bundesausschuss am 29.September 2018 in Berlin
 
Antragsteller: CDA Bonn und CDA Rhein-Sieg-Kreis
 
Thema:
Förderung von Personalkosten in der ambulanten Pflege
 
Der CDA Bundesausschuss möge beschließen:
 
Die CDA Deutschlands fordert die Bundesregierung und die CDU/CSU Bundestagsfraktion auf, den §37,3 ( SGB V ) so zu ergänzen, dass die Dienste für jede Verordnung die zur Genehmigung den Krankenkassen vorgelegt werden,  mindestens eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro erhalten,  
  
Begründung:
 
Auch die ambulante Pflege benötigt eine breitere Finanzierung der Personalkosten für mehr Mitarbeiterinnen. Der Effekt der Aufwandsentschädigung wird sein, dass der bürokratische Aufwand im Verordnungsmanagement endlich vergütet wird. Wir hoffen auch darauf , dass die Genehmigungspraxis sich verbessern wird (Bürokratieabbau).

 

Antrag zum CDA Bundesausschuss am 29.September 2018 in Berlin
 
Antragsteller: CDA Bonn und CDA Rhein-Sieg-Kreis
 
Thema:
Ärztemangel  
 
Der CDA Bundesausschuss möge beschließen:
 
Die CDA Deutschlands fordert die Bundesregierung und die CDU/CSU Bundestagsfraktion auf, eine spezielle Weiterbildung für Pflegefachkräfte zu schaffen, zur eigenverantwortlichen Übernahme von medizinischen Behandlungen.
Der Katalog der Behandlungspflegen, die zur Delegation vom Arzt auf Pflegefachkräfte möglich sind, wird entsprechend erweitert.
 
Begründung:
 
In anderen Ländern gibt es z.B.  „Gemeindeschwestern“, die befähigt sind,  eigenverantwortlich verschiedene medizinische Behandlungen durchzuführen (z.B. Wundversorgung, i.V. Infusionen verabreichen…)

 

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